Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Ein gesundheitliches Risiko ?
Quelle: Landesuntersuchungsamt Südbayern

Was sind Gene?

Als Gene bezeichnet man die Erbanlagen, die in jeder Zelle eines lebenden Organismus - bei Menschen, Tieren, Pflanzen, Bakterien - vorhanden sind. Die Gene aller Lebewesen bestehen aus DNS (Desoxyribonucleinsäure). Die Gesamtheit der Gene eines Organismus bezeichnet man als Genom. Ein einzelnes Gen hat die Erbinformation gespeichert, die jeder Organismus benötigt, um ein bestimmtes Eiweiß (Protein) herzustellen.

Als Bestandteile aller tierischen und pflanzlichen Zellen kommen Gene in fast allen Lebensmitteln vor. Jedesmal wenn wir einen Apfel essen, ein Steak konsumieren oder uns ein Stück Kuchen schmecken lassen, nehmen wir unzählige Gene in uns auf. Man schätzt, daß wir pro Tag mit unserer Nahrung etwa 5 g fremde Erbinformation verzehren. Nur in hochgereinigten Lebensmitteln, z.B. in raffinierten Ölen oder Zucker ist keine Erbinformation mehr enthalten.

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Was ist Gentechnik?

Die Gentechnik ist ein moderner Zweig der Biotechnologie. Die Biotechnologie nutzt der Mensch schon seit tausenden von Jahren (z. B. zur Konservierung von Lebensmitteln, zur Herstellung von Bier oder Wein).

Seit alters her haben die Menschen geeignete Pflanzen oder Tiere mit bestimmten erwünschten Eigenschaften gezielt miteinander gekreuzt in der Hoffnung, daß diese Eigenschaften bei den Nachkommen in verstärktem Maße auftreten. Da bei diesen Verfahren das gesamte Genom der Elterngeneration durchmischt und kombiniert wird, ist die klassische Züchtung ein langwieriger Prozeß, der stark vom Zufall abhängt.

Mit gentechnischen Methoden dagegen lassen sich erwünschte Eigenschaften schnell und sicher direkt von einem Organismus auf den anderen übertragen. Dies geschieht durch gezieltes Einführen einer genau bekannten und bestimmten Erbinformation, eben eines Gens, in eine Zelle - ein Prozeß, der auch als Neukombination der DNS der Empfängerzelle bezeichnet wird.

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Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung aus?

Lebensmittel dürfen normalerweise ohne vorherige Bewertung oder Genehmigung in den Verkehr gebracht werden (Grundsatz der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt). Wer Lebensmittel in den Verkehr bringt, trägt damit die alleinige Verantwortung dafür, daß die auf den Markt gebrachten Lebensmittel den gesetzlichen Anforderungen genügen ("keine Gefahr für die Gesundheit" - " 8 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), "keine Irreführung des Verbrauchers" - " 17 LMBG). Die freie Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln wird dann eingeschränkt, wenn Lebensmittel mit Hilfe der Gentechnik hergestellt werden, also unter das Gentechnikgesetz fallen. Solche neuartigen Lebensmittel sind vor dem ersten Inverkehrbringen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.

Seit etwa 10 Jahren beschäftigt sich die Europäische Kommission mit der Definition von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten. Das Resultat sind die Verordnungen (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten ("Novel Food"-Verordnung) und (EG) Nr. 1813/97 über Etikettierung von gentechnisch veränderten Sojabohnen und Mais.

Die Verordnung Nr. 258/97 regelt den Anwendungsbereich, die Verfahren zum Inverkehrbringen und die Etikettierung bzw. Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Die Verordnung (EG) Nr. 1813/97 stellt die gleichen Ettikettierungsanforderungen an Lebensmittel, die schon vor der "Novel Food"-Verordnung zugelassen waren.

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Welche Lebensmittel werden mit Hilfe der Gentechnik hergestellt?

Wir können drei Kategorien von Lebensmitteln, die mit Hilfe der Gentechnik produziert werden, unterscheiden. Es sind Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die

 

Sind gentechnisch veränderte Lebensmittel bereits zugelassen?

Die Europäischen Kommission hat gentechnisch verändertes Soja, gentechnisch veränderten Mais und gentechnisch veränderten Raps zugelassen. Lebensmittel, die gentechnisch verändertes Soja bzw. Mais enthalten (z. B. Sojabohnen, Soja-Keimlinge, Soja-Mehl, Soja-Trunk, Soja-Brot, Soja-Gulasch, Tofu, Mais (geschrotet), Popcorn-Mais, Corn-Flakes) müssen gekennzeichnet werden. Dagegen enthält das auf dem Markt vorhandene raffinierte Öl, welches aus gentechnisch verändertem Raps gewonnen wird, kein genetisches Material mehr. Es unterscheidet sich nicht vom herkömmlichen Öl und unterliegt deshalb keiner Kennzeichnungspflicht.

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Nach welchen Kriterien werden gentechnisch veränderte Lebensmittel zugelassen?

Nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz dürfen nur sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel auf den Markt gelangen. Die Novel-Food-Verordnung schreibt als Voraussetzung für die Zulassung neuartiger Lebensmittel vor, daß die Produkte

Aus dem Verzehr zugelassener gentechnisch veränderter Lebensmittel dürfen beim Verbraucher also weder Ernährungsmängel noch andere gesundheitliche Risiken resultieren.

Für die Zulassung gilt ein einheitliches Verfahren in der EU. Auf nationaler Ebene sind in Deutschland für die gesundheitliche Prüfung das Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin zuständig.

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Sind gentechnisch veränderte Lebensmittel wirklich sicher?

Um zu gewährleisten, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel den oben genannten Zulassungskriterien genügen, werden sie intensiv auf Gesundheitsrisiken geprüft, noch bevor sie in Verkehr gebracht werden. Ein wichtiges Kriterium für die Sicherheitsbewertung ist die sog. "substantielle Äquivalenz". Lebensmittel sind dann in ihrer stofflichen Zusammensetzung gleichwertig, wenn sie sich nicht oder nur unwesentlich von entsprechenden herkömmlichen Produkten unterscheiden. Der jeweils notwendige Untersuchungsumfang richtet sich nach dem Ausmaß dieser Gleichwertigkeit.

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Verträglichkeit neu eingeführter Genprodukte?

Sofern sich gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Zusammensetzung ihrer Inhaltsstoffe von vergleichbaren traditionellen Erzeugnissen unterscheiden, müssen sie sowohl toxikologisch als auch ernährungsmedizinisch eingehend untersucht und bewertet werden. Die für Sicherheitsbewertung erforderlichen Daten muß der Antragssteller vorlegen. Studien müssen nach internationalen Richtlinien durchgeführt werden.

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Allergien durch "neue" Proteine?

Bestimmte Proteine können bei entsprechend veranlagten Menschen Allergien auslösen. Dies gilt für gentechnisch erzeugte Proteine ebenso wie für "natürliche" Proteine. Viele Lebensmittel enthalten von Natur aus solche Stoffe, es handelt sich also um kein spezielles Problem der Gentechnik. Es gibt auch keinen wissenschaftlich belegten Grund für die Annahme, daß gentechnisch hergestellte Proteine ein höheres Allergierisiko beinhalten als "natürliche" Proteine.

Trotzdem werden gentechnisch hergestellte Lebensmittel - im Gegensatz etwa zu ausländischen Lebensmitteln, die neu auf unseren Markt kamen - auch eingehend auf mögliche allergische Risiken untersucht. Dagegen wurde das relativ hohe Allergie-auslösende Potential mancher exotischer Früchte oder Gemüsearten (z. B. von Mangos, Kiwis, Zucchinis) erst nach der breiten Markteinführung bei uns bekannt.

Die Gentechnik bietet sogar die Möglichkeit, allergene Proteine gezielt aus Lebensmitteln zu entfernen und damit das Allergierisiko zu senken. In Südostasien wird erfolgreich an der Entwicklung von Reissorten gearbeitet, die auch für Reis-Allergiker verträglich sind (dort leidet ein großer Teil der Bevölkerung unter einer Reis-Allergie).

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Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen?

Teilweise werden bei der Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen Antibiotika-Resistenzgene (Resistenz = Widerstandsfähigkeit) benutzt (z.B. Kanamycinresistenz bei der Flavr Savr Tomate). Diese sog. "Markergene" erleichtern die Auffindung derjenigen Organismen, bei denen die Übertragung des eigentlichen Gens erfolgreich war. Durch den Verzehr von Lebensmitteln mit solchen Markergenen besteht die hypothetische Möglichkeit, daß Antibiotika-Resistenzen auf humanpathogene Bakterien übergehen.

Dies ist jedoch extrem unwahrscheinlich. Das Resistenzgen müßte nach dem Verzehr im Magen und Darm unversehrt bleiben und dann in Darmbakterien eingebaut werden (sog. horizontaler Gentransfer). Außerdem kommen Antibiotika-Resistenzgene häufig in der Umwelt vor und werden laufend über die Nahrung beispielsweise über Gemüse und Salat aufgenommen.

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Wie erkennt man gentechnisch veränderte Lebensmittel?

Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden (z. B.: "enthält GVO", "ist GVO" "mittels gentechnischer Verfahren hergestellt", "hergestellt aus gentechnisch verändertem ......" oder durch eine gleichwertige Angabe), wenn sich mit wissenschaftlichen Methoden Unterschiede gegenüber konventionellen Lebensmitteln nachweisen lassen. Hauptkriterium für die Kennzeichnungspflicht ist derzeit in der Regel der sehr zuverlässige und empfindliche Nachweis der gentechnisch herbeigeführten Veränderung der Erbsubstanz

Die Kennzeichnung bedeutet keinerlei gesundheitliche Wertung. Diese erfolgt anläßlich des Zulassungsverfahrens, denn es dürfen ohnehin nur sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel auf den Markt gelangen. Die Kennzeichnung dient der Verbraucherinformation und soll eine klare Kaufentscheidung ermöglichen.

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Wie wird die Kennzeichnung kontrolliert?

Gentechnische Veränderungen lassen sich am einfachsten und sichersten auf der DNS-Ebene nachweisen. Dies gelingt mit molekularbiologischen Methoden auch bei verarbeiteten Lebensmitteln.

An den beiden Landesuntersuchungsämtern für das Gesundheitswesen in Nord- und Südbayern sind entsprechende Laboratorien eingerichtet worden. Dort wird im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht überprüft.

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