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Gentechnik |
Die Gentechnik eröffnet Chancen vielfältiger Art
- die Herstellung neuer Nahrungs- und Futtermittel und komplizierter chemischer Stoffe,
- die Herabsetzung der Gefährdungen für die Beschäftigten bei biotechnischen Produktionsprozessen durch Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen, die ungefährlich sind oder ein geringeres Gefährdungspotential aufweisen,
- die Verbesserung der Qualität von Produkten und größere Ertragssicherheit bei der pflanzlichen und tierischen Produktion in der Landwirtschaft, z.B. durch Resistenzverbesserungen,
- die Entwicklung neuer, energiesparender und umweltfreundlicher Produktionsverfahren,
- die Abfallbeseitigung mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen.
Vor allem aber sind von der Gentechnik im Gesundheitsbereich Hilfen und Fortschritte zu erwarten. Die Gentechnik stellt neue Methoden für die zellbiologische Grundlagenforschung bereit, deren Ergebnisse zu einem besseren Verständnis von Krankheitsursachen, z.B. bei Krebs oder Aids, beitragen und damit zu neuen Therapieansätzen führen können. Mit Hilfe der Gentechnik können neue und bessere Arzneimittel für die Human- und Veterinärmedizin entwickelt und in ausreichender Menge kostengünstig produziert werden. Insgesamt sind gentechnische Methoden heute bei der Suche nach neuen Erkenntnissen in der Grundlagenforschung unverzichtbar.
Das Gentechnikrecht basiert in großem Umfang auf dem Recht der Europäischen Union. Ziel der Regelungen des Gentechnikgesetzes vom 1. Juli 1990 ist es, insbesondere Mensch und Umwelt vor potentiellen Gefahren der Gentechnik wirksam zu schützen. Andererseits sind im Interesse von Mensch und Umwelt die Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Gentechnik als einem vielversprechenden Instrument zur Lösung drängender Gegenwarts- und Zukunftsprobleme in einem beherrschbaren Rahmen zu ermöglichen und zu fördern. Die Entwicklung in Wissenschaft und Technik und die damit verbundenen neuen Erkenntnisse sowie die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, daß das Gentechnikgesetz von unnötigem Ballast, bürokratischen Hemmnissen und nicht erforderlichen Einschränkungen befreit werden mußte. Diesem Zweck dient die Ende 1993 in Kraft getretene Novelle des Gentechnikgesetzes. Ebenso ist die Anpassung der auf dem Gentechnikgesetz beruhenden Verordnungen an das Änderungsgesetz und den Stand von Wissenschaft und Technik fortgeführt worden.
Die Europäische Kommission hat 1993 in ihrem Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eine Überprüfung des ordnungspolitischen Rahmens der Biotechnologie angekündigt. Die Bundesregierung hat die Arbeiten zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG, die den Umgang der Gentechnik in Forschungslabors und Produktionsanlagen regelt, maßgeblich vorangetrieben und unterstützt. Sie begrüßt daher den von der Kommission im April 1996 dem Rat übermittelten Änderungsvorschlag als ein deutliches Signal zur Sicherung des Biotechnologie-Standortes Europa. Er entspricht den Forderungen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages nach einer Entbürokratisierung des EU-Gentechnikrechts, ohne das bestehende hohe Schutzniveau von Mensch und Umwelt anzutasten.
Die Vorarbeiten zur Änderung der Richtlinie 90/220/EWG, die die Freisetzung und das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Organismen regelt, wird ebenfalls fortgesetzt. Ein Bericht der Kommission der konzeptionelle Vorschläge enthält, liegt seit Ende 1996 vor mit der Ankündigung, daß in 1997 hierzu ein Änderungsvorschlag vorgelegt werden soll. Dies wird auch weiterhin von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützt.
Zur näheren Information über die Gentechnik können die Broschüren "Gentechnik-Novelle zum Gesetz" und "Gentechnik - Chancen und Risiken" beim Bundesministerium für Gesundheit, 53108 Bonn, angefordert werden.