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Umweltlexikon
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- AbwAG -
Abk. für Abwasserabgabengesetz. Das Gesetz von 1976 wurde inzwischen viermal grundlegend überarbeitet. Industriebetriebe oder Kommunen (über die jeweiligen Kläranlagen), die Abwässer in öffentliche Gewässer einleiten, müssen diese Abgabe an die jeweiligen Bundesländer zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit der Abwässer.
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