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Umweltlexikon
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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Selbständige und ortsfeste benutzte Funktionseinheiten zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen z.B: der Abfüllplatz einer Tankstelle oder eine Lagerhalle. Die Anforderungen für diese Anlagen sind in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung) formuliert.
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