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Umweltlexikon
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- Betretungsrecht -
Der Freistaat Bayern ist das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, das sowohl in seiner Verfassung als auch im Naturschutzgesetz festgelegt hat, daß jeder freien Zutritt zu allen Teilen der freien Natur hat, insbesondere zu Wäldern und zu Seeufern. Grundstückseigentümer können dieses Betretungsrecht nur in besonderen Ausnahmefällen verweigern, wofür sie eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes brauchen.
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