|
Umweltlexikon
|
EG-Öko-Audit
Die von der Europäischen Union erlassene "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung", kurz "EG-Öko-Audit" bzw. "EMAS" (= Eco-Management and Audit Scheme), gibt seit Mitte 1995 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Betriebsabläufe auf umweltrelevante Aspekte hin zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. Sie sollen dabei veranlaßt werden, Umweltbetriebsprüfungen durchzuführen, Umweltleitlinien zu verfassen, daraus Umweltprogramme zur Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen zu entwickeln, ein Umweltmanagement einzuführen und ihre Ergebnisse in einer von einem zugelassenen Gutachter geprüften Umwelterklärung der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Umweltauditgesetz vom 07.12.1995 bietet die nationale Grundlage für eine wirksame Durchführung der EG-Öko-Audit-Verordnung.
| zurück zum Seitenanfang |
| zurück zu Buchstabe -E- des Umweltlexikons |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis des Umweltlexikons |