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Umweltlexikon
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Elektrosmog
Dieser Begriff wurde in den 80er Jahren
von den Massenmedien geprägt. Er steht für die Gesamtheit der technisch
erzeugten nichtionisierenden Strahlung (elektrische, magnetische oder
elektromagnetische Felder) in unserer Umwelt. Die Art und Stärke der
biologischen Wirkung nichtionisierender Strahlung wird von der Frequenz und der
Feldstärke bestimmt. Grenzwerte für Anlagen, die nichtionisierende Strahlung
erzeugen (Sendeanlagen und Anlagen der Stromversorgung), sind in der 26.
Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Sie beruhen auf
Empfehlung der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung ICNIRP.
Weitere Hinweise beim Bundesamt für Strahlenschutz
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