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Umweltlexikon
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Energetische Verwertung
Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff z.B. in Zementwerken, Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen. Die e.V. ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, insbesondere wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt.
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