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Umweltlexikon
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Ersatzmaßnahmen
Es läßt sich nicht immer vermeiden, daß Lebensräume von Pflanzen und Tieren durch Eingriffe in Natur und Landschaft beeinträchtigt oder sogar zerstört werden. Da unsere Naturgüter nicht unerschöpflich sind, ist es erforderlich, daß jedem nicht ausgleichbaren Eingriff eine naturbegünstigende Maßnahme an einer anderen Stelle, z.B. die Anlage neuer Hecken oder Weiher (Biotope), gegenübersteht. Entsprechend dem Verursacherprinzip wird dem Urheber des Eingriffs auferlegt, Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
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