|
Umweltlexikon
|
Gefahrguttransport
Transport von Gütern (Güterverkehr),
der wegen deren Giftigkeit, leichten Entzündbarkeit oder anderer möglicher
Gefahren bestimmten Regelungen und Einschränkungen unterliegt. Dazu gehören
z.B. Kennzeichnungspflicht, Spezialbehältnisse zum Transport, Fahrverbot auf
einigen Strecken (z.B. in Wasserschutzgebieten) und zu bestimmten Zeiten. Zur
sicheren Beförderung gefährlicher Güter werden an die Unternehmer hohe
Anforderungen gestellt.
Umwelt-Tip: Im Bereich solcher besonders gekennzeichneter Fahrzeuge ganz
besonders umsichtig fahren, z.B. nicht leichtsinnig überholen.
| zurück zum Seitenanfang |
| zurück zu Buchstabe -G- des Umweltlexikons |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis des Umweltlexikons |