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Umweltlexikon
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Genehmigungsverfahren
Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen, die eine Gefährdung für den Menschen und die Umwelt darstellen können, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Es wird geprüft, ob das beantragte Vorhaben allen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt entspricht. Die wichtigsten Vorschriften dazu enthalten das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) bzw. das Atomgesetz mit ihren Verordnungen.
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