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Umweltlexikon
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Kooperationsprinzip
Das Kooperationsprinzip ist einer der Grundsätze der Umweltpolitik. Die Wirtschaft setzt die ökologischen Ziele ohne direkte ordnungsrechtliche Regelung um. Der Staat beschränkt sich darauf, die Realisierung der Ziele zu kontrollieren und sicherzustellen. Dies wird erreicht durch Selbstverpflichtungen der Wirtschaft oder durch Vereinbarungen zwischen Staat und Wirtschaft. Das Kooperationsprinzip hat in Bayern eine lange Tradition. Bereits in den 70er Jahren wurde der kritische Bereich der Sondermüllentsorgung durch eine Gemeinschaftsinitiative von Staat, Kommunen und Wirtschaft vorbildlich gelöst. Eine in Deutschland beispielhafte Weiterentwicklung des Kooperationsprinzips ist der Umweltpakt Bayern.
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