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Umweltlexikon
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Landesentwicklungsprogramm
Das Landesentwicklungsprogramm wird vom Ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung erlassen und bei Bedarf fortgeschrieben. Es enthält die wesentlichen Ziele für die räumliche Entwicklung Bayerns. Die Planung kann so auch zum Instrument für vorbeugenden Umweltschutz werden.
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