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Umweltlexikon
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Naturschutzgebiet
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist das strengste rechtliche Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Sie werden insbesondere zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen wildwachsender Pflanzen- und wildlebender Tierarten ausgewiesen. Im Naturschutzgebiet sind grundsätzlich alle störenden Maßnahmen (z.B. der Bau von Straßen, Wegen und Gebäuden, Veränderungen am Grundwasser u.ä.) verboten. Auch das Betreten von Naturschutzgebieten kann eingeschränkt werden. Im Bundesgebiet sind derzeit etwa 2%, in Bayern 2,51% der Landesfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
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