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Umweltlexikon
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Niedrigenergiehaus
Die nach der bis 1994 gültigen Wärmeschutzverordnung errichteten Gebäude weisen je nach Gebäudetyp einen jährlichen Heizwärmebedarf von 120 bis180 kWh/m2 auf. Entsprechend der ab 1.1.1995 geltenden Verordnung wurde dieser Wert bei Neubauten nunmehr auf 54 bis 100 kWh/m2 begrenzt. Häuser, die diesen oder einen noch darunterliegenden Wärmeverbrauch aufweisen, werden als Niedrigenergiehäuser bezeichnet (Wärmeschutzverordnung).
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