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Umweltlexikon
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Raumordnungsbericht (ROB)
Bericht der Staatsregierung an Landtag und Senat über den Stand der Raumordnung in Bayern, den Vollzug des Landesentwicklungsprogramms und über neue Planungsvorhaben von allgemeiner Bedeutung. Der ROB wird auf der Grundlage des Bayerischen Landesplanungsgesetzes künftig alle vier Jahre erstattet. Gegenstand des Berichtes sind alle raumbedeutsamen Fachbereiche. Dargestellt werden insoweit auch die Entwicklungen in allen relevanten Bereichen des Umweltschutzes.
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