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Umweltlexikon
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Raumordnungsverfahren
Es soll im Vorfeld eines Zulassungsverfahrens klären, ob überörtlich raumbedeutsame Vorhaben (z.B. Fernstraßen, Energieleitungen, Kraftwerke, Flugplätze) mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung). Zum Raumordnungsverfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.
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