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Umweltlexikon
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Strahlenschutz
Unter Strahlenschutz versteht man Maßnahmen zum Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (z.B Röntgen-, Alpha-, Beta-, Gammastrahlung). Einzelheiten regeln Atomgesetz und Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung. Zentrale Anlaufstelle für alle Belange des Strahlenschutzes auf Bundesebene ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das auch die Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission beherbergt.
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