|
Umweltlexikon
|
Thermische Abfallbehandlung
Dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumenverminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. Neben Müllverbrennungsanlagen oder Sonderabfall-Verbrennungsanlagen gibt es Anlagen zur Pyrolyse oder Hochtemperaturvergasung. Alle Anlagen zur thermische Abfallbehandlung müssen die sehr strengen Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen, insbesondere ist für die Emission von Dioxinen ein verbindlicher Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter Abgas vorgeschrieben.
| zurück zum Seitenanfang |
| zurück zu Buchstabe -T- des Umweltlexikons |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis des Umweltlexikons |