|
Umweltlexikon
|
Umweltministerkonferenz
Für einen effizienten Umweltschutz ist
die rechtzeitige Abstimmung und Koordinierung von Planungen, Maßnahmen und
Vorgehensweisen zwischen dem Bund und den 16. Ländern unverzichtbar. Die Länder
haben ein erhebliches Interesse daran, dass ihre eigenen umweltpolitischen
Zielvorstellungen, die auf der Erfahrung bei der Anwendung bestehender
gesetzlicher Vorschriften sowie auf der besseren Information über die
Umweltsituation vor Ort beruhen, in neuen Gesetzesvorhaben des Bundes berücksichtigt
werden.
Wichtiges Instrument dieser Zusammenarbeit in unserem föderalistischen Staat
ist dabei die Umweltministerkonferenz. Die für Fragen des Umweltschutzes zuständigen
Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder und der
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit treffen sich in
der Regel zweimal jährlich, um Fragen der Gesetzgebung, des Gesetzesvollzugs,
der Planung und der Forschung zu behandeln, soweit sie von übergreifendem
Interesse sind. Aufgrund der frühzeitigen Bildung eines eigenen Geschäftsbereiches
für Umweltfragen in Bayern und des daraus resultierenden Sachverstandes spielt
der Freistaat in diesen Konferenzen eine führende Rolle.
Wegen des jährlichen Wechsels im Vorsitz war Bayern 1999 an der Reihe.
| zurück zum Seitenanfang |
| zurück zu Buchstabe -U- des Umweltlexikons |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis des Umweltlexikons |