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Umweltlexikon
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bevor über die Zulassung besonders umweltrelevanter Projekte entschieden wird, muß überprüft werden, wie sie sich auf die einzelnen Umweltmedien einschließlich der Wechselwirkungen zwischen ihnen und auf die Umwelt als Ganzes auswirken. Bei bestimmten, raumbedeutsamen Vorhaben (Straßen, Flugplätze u. ä.) wird die UVP durch Prüfung der überörtlichen Umweltauswirkungen insbesondere im Raumordnungsverfahren vorbereitet. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. Das Ergebnis der UVP muß bei der Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden.
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