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Umweltlexikon
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Wärmeschutzverordnung
Gilt für alle Gebäude, die für mehr als drei Monate jährlich auf mindestens 15 °C geheizt werden. Die darin formulierten Wärmeschutzanforderungen gelten für Neubauten (Niedrigenergiehaus); für Altbauten nur, sofern Um- und Ausbauten vorgenommen werden. Zweck der Wärmeschutzverordnung ist die Reduzierung des Heizenergiebedarfs und damit einhergehend die Minderung von CO2-Emissionen (Treibhauseffekt).
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