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Umweltlexikon
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Washingtoner Artenschutzübereinkommen
1973 haben die meisten Mitgliedsstaaten
der UNO ein Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen abgeschlossen. Danach ist der Handel mit solchen Arten
weitgehend verboten. Tiere der gefährdeten Arten dürfen nicht getötet werden
und ihre Felle, Häute oder Zähne (Elfenbein) nicht gehandelt werden.
UMWELTTIP: Der beste Artenschutz ist, Produkte z.B. aus Raubtierfellen,
Schlangenhäuten und Elfenbein nicht zu kaufen.
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