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Umweltlexikon
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Zustandsstörer
Der Eigentümer oder Besitzer einer altlastverdächtigen Fläche oder Altlast wird als Zustandsstörer bezeichnet. Die Zustandsstörerhaftung des Eigentümers für eine von seinem Grundstück ausgehende Gefahr für Mensch und Umwelt ist Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums; Eigentum verpflichtet.
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