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Lärmwirkung Gehörschäden |
Bei hohen Schalldruckpegeln (Lai>120dB) können akute Gehörschäden schon nach Geräuscheinwirkungen über Minuten eintreten. Bei extrem hohen Schalldruckpegeln (LaI>135dB) (Knalle, Explosionen) können Gehörschäden schon durch Einzelschallereignisse verursacht werden.
Audiologisch nachweisbare Haarzellenschäden (bei 3kHz>40dB) können bei langfristiger Lärmeinwirkung eintreten (VDI 2058,2 und ISO 1999). Die Gefahr des Entstehens von Gehörschäden besteht bei Lärmeinwirkungen mit Beurteilungspegeln ab 85dB(A). Während bei Beurteilungspegeln von 85-89dB(A) Gehörschäden nur bei langdauernder Lärmbelastung auftreten können, nimmt mit höheren Pegeln die Schädigungsgefahr deutlich zu.
Durch laute Geräusche können die Haarzellen des Ohres beeinträchtigt werden. Es kommt dann zu einer vorübergehenden Vertäubung des Ohres. Wenn die Geräuschbelastung hoch ist und länger anhält, sterben die Haarzellen ab. Da sie nicht regenerationsfähig sind, entsteht ein bleibender Hörschaden. Hierbei nimmt zunächst die Hörfähigkeit für hohe Töne ab, dann auch für tiefere Töne. Die Entwicklung geht meist langsam und für die Betroffenen meist unbemerkbar vor sich; nach hoher Geräuschbelastung kann allerdings auch ein Tinnitus (Ohrenklingeln) auftreten.
Wenn der lärmbedingte Gehörschaden ein bestimmtes Maß erreicht hat, so spricht man von einer Lärmschwerhörigkeit. Die VDI Richtlinie 2058,2 definiert Lärmschwerhörigkeit als einen Hörverlust von 40dB bei einer Frequenz von 3kHz. In Geräuschsituationen mit Beurteilungspegeln <85dB(A) sind so definierte lärmbedingte Gehörschäden zwar nicht wahrscheinlich, gleichwohl können bleibende Hörminderungen unter diesen Bedingungen auftreten. Nicht zuletzt aufgrund der schleichenden Entwicklung werden Hörminderungen meist unterschätzt. Dabei sind die Auswirkungen im alltäglichen Leben nicht nur lästig, sondern gravierend: Besonders unter Lärm leidet die Fähigkeit, Sprache zu verstehen, d.h. der Hörgeschädigte hat erhebliche Schwierigkeiten, bereits unter relativ geringen Lärmpegeln, an der Kommunikation ungehindert teilzunehmen. Bei der Verwendung von persönlichem Gehörschutz an Lärmarbeitsplätzen beispielsweise wird die Kommunikation zusätzlich verschlechtert. Das Erleben sozialer Isolation ist eine der Folgen von Lärmschwerhörigkeit.