| Elektromagnetische
Felder Kleines Glossar Mobilfunk Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen |
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Elektrisches Feld:
Kraftfeld, das sich zwischen elektrisch geladenen Körpern ausbildet.
Die Stärke und Richtung dieser Kraft ist die elektrische Feldstärke E, die
in Volt pro Meter (V/m) gemessen wird.
Magnetisches Feld:
Kraftfeld, das von bewegten elektrischen Ladungen oder von Dauermagneten
erzeugt werden kann. Ein Magnetfeld wird durch die magnetische Feldstärke H,
die in Ampere pro Meter (A/m) angegeben wird, oder durch die magnetische
Flussdichte B, die in Tesla (T) angegeben wird, charakterisiert.
Elektromagnetisches Feld:
Von einem elektromagnetischen Feld spricht man, wenn zeitlich veränderliche
elektrische und magnetische Felder bei hohen Frequenzen untrennbar
miteinander verknüpft sind.
Frequenz:
Anzahl der Schwingungen pro Sekunde, gemessen in der Einheit Hertz (Hz).
Standortbescheinigung:
Die RegTP überprüft die Einhaltung der Personenschutz- und der
Herzschrittmachergrenzwerte ortsfester Sendeanlagen und legt in der
Standortbescheinigung den einzuhaltenden Sicherheitsabstand fest. Eine
Anlage kann erst genehmigt werden, wenn diese Bescheinigung vorliegt.
26. BImSchV
In der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 16. 12.1996 sind
Grenzwerte für Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen zum Schutz der
Bevölkerung festgelegt.
RegTP:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post; seit 1.1.1998
Rechtsnachfolger des Bundesamtes für Post und Telekommunikation.
ICNIRP:
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, die
Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
Eine internationale Kommission unabhängiger Experten, die
Grenzwertempfehlungen im Bereich nichtionisierender Strahlung erstellt.
WHO:
World Health Organisation, die Weltgesundheitsorganisation.
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