Vorsorge bei elektromagnetischen Feldern |
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In Deutschland ist die Novellierung der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) geplant. Ziel ist es, etwaige Lücken in der bisherigen Verordnung zu schließen und dem Gedanken der Vorsorge stärker Rechnung zu tragen.
Die 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung wird jedoch zunehmend kontrovers diskutiert. "Elektrosmog" wurde ein Medienthema mit
großer Öffentlichkeit und starken Emotionen. Der rasche Ausbau von Mobilfunknetzen, die gegenwärtig in Deutschland zirka 50 Mio. Nutzer versorgen, steht dabei im Brennpunkt der Befürchtungen und Ängste unserer Bürger. Der Bau von Basisstationen für den Mobilfunk führt deshalb immer wieder zu Anwohnerprotesten.
Das Forschungsprojekt "Risikoabschätzung und Erarbeitung von Optionen für mögliche Vorsorgekonzepte für nichtionisierende Strahlung" wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen initiiert und finanziert. Die Projektarbeiten wurden vom Forschungszentrum Jülich, Programmgruppe Mensch, Umwelt, Technik (MUT), in Zusammenarbeit mit der Akademie für Technikfolgeabschätzung in Baden-Württemberg durchgeführt.
Vorsorge stellt nach einhelliger Meinung ein Leitprinzip unseres Umweltrechts dar. Ob und in welcher Weise jedoch das Vorsorgeprinzip für die Regulation elektromagnetischer Felder erforderlich ist, ist noch strittig.
Die Novellierung der 26. BImSchV muss sich deshalb mit einer Reihe von Fragen auseinandersetzen :
Das vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen initiierte Forschungsprojekt gibt Antworten auf diese Fragen.
Der vorliegende Endbericht
"Risikopotenziale elektromagnetischer Felder: Bewertungsansätze und Vorsorgeoptionen"
des
Forschungsprojektes umfasst zwei Teil und
steht als pdf-Datei auf unserer
Downloadseite für
Sie bereit.
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