Örtliche Zuständigkeit !

Örtliche Zuständigkeit ausschließlich für den Landkreis Dachau

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher unserer Seiten, bevor Sie eine E-Mail an das Gesundheitsamt Dachau versenden beachten Sie bitte, daß sich unsere Zuständigkeit auf den Landkreis Dachau beschränkt.

Wir können Ihnen daher nur antworten beziehungsweise Sie beraten, wenn Sie uns in Ihrer E-Mail Ihre postalische Anschrift im Landkreis Dachau nennen.

Sollten Sie nicht in unserem schönen Landkreis wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt. In der Regel ist dies bei der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der kreisfreien Stadt zu finden.

Wenn Sie ein Anliegen haben, für das wir im Landkreis Dachau örtlich zuständig sind, benutzen Sie bitte den folgenden Link um Ihre Nachricht an Frau Blanke zu erstellen.

 

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