Erkennungsmerkmale und Hinweise bei eingeschränkter Sehfähigkeit
Informationen für Lehrer aller Schularten

Termine können Sie direkt mit Frau Ackermann unter gesundheitsamt@garmisch-partenkirchen.com oder unter 08821 / 71024 vereinbaren !

Eine eingeschränkte Sehfähigkeit wird oft sehr spät bemerkt, da sie sehr häufig nicht als solche erkennbar ist. Sie kann jedoch verschieden zum Ausdruck kommen.

Mit einem Sehtest sollten grundsätzlich alle Schüler geprüft werden, die Lernschwierigkeiten und/oder motorische Probleme haben.

Die wesentlichen Erkennungsmerkmale für eine eingeschränkte Sehfähigkeit kann man in drei Bereiche einteilen. Beobachten Sie daraufhin Ihre Schüler. Gegebenenfalls sollte im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der optischen Fähigkeiten vorgenommen werden.

Pädagogische Auffälligkeiten

Vereinbaren Sie bitte gegebenenfalls einen Beratungstermin unter 08821 / 751500

Motorische Auffälligkeiten

Vereinbaren Sie bitte gegebenenfalls einen Beratungstermin unter 08821 / 751500

Medizinische Auffälligkeiten

Vereinbaren Sie bitte gegebenenfalls einen Beratungstermin unter 08821 / 751500

Auswirkungen und Fehlentwicklungen

Vereinbaren Sie bitte gegebenenfalls einen Beratungstermin unter 08821 / 751500

Hinweise für den Unterricht

Der Gebrauch der Augen schadet nicht. Je mehr ein Kind seine Augen gebraucht, um so größer wird die visuelle Leistungsfähigkeit werden.

Wenn das sehbehinderte Kind Lesematerial sehr an die Augen hält, so kann es auf diese Weise evtl. Am besten lesen. Es schadet seinen Augen nicht.

Die Augen können durch den Gebrauch auch nicht überanstrengt werden; es kann allerdings sein, daß die Augen eines sehbehinderten Kindes schneller ermüden. Licht- und Tätigkeitswechsel hilft.

Abschreiben ist oft ein Problem für ein sehbehindertes Kind. Es braucht entweder mehr Zeit oder kürzere Aufgaben. Es sollte ihm gestattet werden, sich vom Sitznachbarn helfen zu lassen.

Es ist oft schwierig für das sehbehinderte Kind, Arbeitsblätter zu lesen. Es hilft oft, wenn man ihm einen der ersten Abzüge gibt oder vom Original eine Fotokopie erstellt.

Wenn der Lehrer die Tafel oder den Overhead-Projektor benutzt, hilft es dem sehbehinderten Kind, wenn er so viel wie möglich verbalisiert.

Die Tafel muß sauber geputzt sein. Die Tafelanschrift soll kontrastreich und deutlich sein, Farbkreide (außer gelb) sollte vermieden werden.

Sehbehinderte Kinder brauchen einen Sitzplatz möglichst nahe an der Tafel (Karte, Leinwand, Versuchstisch u.ä.). Es muß ihnen erlaubt werden, von sich aus an die Tafel zu gehen, wenn sie Tafelanschriften nicht erkennen können.

Genaue Korrektur aller Hefte ist unbedingt notwendig.

Sehkontrollen sind oft eine wichtige Hilfestellung. Dabei fragt der Lehrer nach, ob bestimmte Details in Schrift und Bild erkannt werden.

Blendempfindliche Sehbehinderte brauchen einen nicht zu hellen Arbeitsplatz.

Besitzt der Schüler eine Lupe oder andere optische Hilfsmittel, so ist es notwendig, daß der Lehrer auf deren Gebrauch des öfteren hinweist.

Sehbehinderte sollen als gleichwertige Klassenmitglieder gesehen werden, denen man aber wegen ihrer Behinderung spezielle technische und pädagogische Hilfen zukommen lassen muß.

Vereinbaren Sie bitte gegebenenfalls einen Beratungstermin unter 08821 / 751500

Sehbehindert ist gemäß § 3 SVSO:

Schulen für Sehbehinderte sind bestimmt für Kinder und Jugendliche, die ihre Vorstellungen zwar überwiegend optisch aufbauen und sich der Schwarzschrift bedienen können, deren Sehvermögen trotz optischer Korrektur aber so beeinträchtigt ist,

  1. daß sie auf dem besseren Auge oder auf beiden Augen mit Gläserkorrektur, aber ohne besondere optische Hilfsmittel eine zentrale Sehschärfe von 1/3 bis 1/20 der Norm in die Ferne oder in die Nähe erreichen
  2. wenn bei einer besseren Sehschärfe andere Beeinträchtigungen entsprechenden Schweregrades (z.B. Einengung des Gesichtsfeldes, hohe Blendempfindlichkeit) vorliegen.

Der Nahvisus wird bei einem Arbeitsabstand von 30 cm festgestellt. Der Nahvisus 1/3 entspricht Nieden 5.

Autor: Sehbehindertenzentrum Südbayern (Mobile Sehbehindertenhilfe Telefon 089/310 00 10)

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