Örtliche Zuständigkeit !

Örtliche Zuständigkeit ausschließlich für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher unserer Seiten, bevor Sie eine E-Mail an das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen versenden beachten Sie bitte, daß sich unsere Zuständigkeit auf den Landkreis Garmisch-Partenkirchen beschränkt.

Wir können Ihnen daher nur antworten beziehungsweise Sie beraten, wenn Sie uns in Ihrer E-Mail Ihre postalische Anschrift im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nennen.

Sollten Sie nicht in unserem schönen Landkreis wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt. In der Regel ist dies bei der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der kreisfreien Stadt zu finden.

Wenn Sie ein Anliegen haben, für das wir im Landkreis Garmisch-Partenkirchen örtlich zuständig sind, benutzen Sie bitte den folgenden Link um uns Ihre Nachricht zu senden.

 

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